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Deutsch: „Das Landeswappen zeigt im neunmal von Schwarz und Gold geteilten Feld einen schrägrechten grünen Rautenkranz.“
English: “barry of ten Sable and Or, a crancelin Vert”
Français : « burelé de sable et d’or, au crancelin de sinople, brochant en bande sur le tout »
Referenzen
InfoField
Deutsch: § 1 Absatz 2 des Gesetzes über das Wappen des Freistaates Sachsen (SächsWappG) vom 18. November 1991, gleichlautend mit:
Artikel 2 Absatz 3 der Verfassung des Freistaates Sachsen vom 27. Mai 1992
Deutsch: Der Ursprung der Wappengestalt leitet sich von den Grafen von Ballenstedt aus dem Geschlecht der Askanier her. Auch deren Wappenschild war neunmal von Schwarz und Gold geteilt. Obwohl der Schild bereits im 12. Jahrhundert auftauchte, wurde der grüne Rautenkranz erst um 1260 aufgelegt. Er soll nach dem Verzicht der askanischen Linie Sachsen-Wittenberg auf ihr Stammland in Niedersachsen (das Herzogtum Sachsen-Lauenburg) angenommen worden sein und verdankt seine Form dem gotischen Baustil. Nach dem Aussterben der sächsisch-wittenbergischen Linie der Askanier im Mannesstamm im Jahre 1422 gingen das Herzogtum und die sächsische Kurwürde 1423 an die meißnische Linie der Wettiner, die Markgrafen zu Meißen, über, die auch das Wappen übernahmen.
Die Entstehung des Wappens soll der Sage nach folgendermaßen erfolgt sein: Als Herzog Bernhard aus dem Hause Askanien 1181 anstelle des abgesetzten Welfen Heinrichs des Löwen zum Herzog von Sachsen ernannt worden war, erschien er, wie es damals üblich war, beim feierlichen Einzuge zum Hoftag seinen Schild tragend vor Kaiser Friedrich I. Auf dem Schild führte er die Ballenstedtschen schwarzen und goldenen Balken. Kaiser Barbarossa hatte wegen der Sonnenhitze einen Laubkranz aus Weinrauten auf dem Haupt. Er nahm diesen ab, hängte ihn Bernhard über den Schild und stiftete so das sächsische Wappen.[1]
↑Karl Peter Lepsius: Kleine Schriften, Beiträge zur thüringisch-sächsischen Geschichte und deutschen Kunst und Alterthumskunde. Dritter Band, Creutz, Magdeburg 1855, Zur Geschichte des sächsischen Wappens, S. 174–181
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